Für welche Räumungen ist die Leistung geeignet?
Entrümpelungen können bei einer Haushaltsauflösung, einem Umzug oder für einzelne private und gewerbliche Räume angefragt werden. Typische Anlässe und Bereiche sind:
Welche Arbeiten können vereinbart werden?
Welche Bereiche geräumt werden und welche Arbeiten dazugehören, stimmen wir anhand von Fläche, Menge und Zugänglichkeit ab. Zum vereinbarten Leistungsumfang können beispielsweise gehören:
- Entrümpelung von Wohnungen und Haushalten
- Räumung von Kellern und Garagen
- Entrümpelung von Büros und Gewerbeflächen
- Haushalts- und Wohnungsauflösungen
- Planung des Arbeitsumfangs nach vorheriger Abstimmung
- Besenreine Übergabe nach Vereinbarung
- Weitere Räumungsarbeiten nach Besichtigung und Absprache
Wie werden Räumung und Übergabe geplant?
Vor Beginn klären wir, welche Räume geräumt werden sollen und welche Leistungen ausdrücklich zum Auftrag gehören. Bei größeren oder schwer einzuschätzenden Objekten kann eine Besichtigung sinnvoll sein.
Eine besenreine Übergabe kann vereinbart werden. Weitergehende Reinigungsarbeiten werden getrennt abgestimmt, damit klar ist, welche Arbeiten nach der Räumung ausgeführt werden sollen.
Was gehört zu Abtransport und Entsorgung?
Ob Abtransport und Entsorgung zum Auftrag gehören, stimmen wir vorab anhand der Gegenstände, Materialien und Mengen ab. Der vereinbarte Umfang wird im Angebot festgehalten.
Welche Angaben helfen bei der Anfrage?
Geben Sie an, welche Räume geräumt werden sollen und ob Abtransport, Entsorgung oder eine besenreine Übergabe gewünscht sind. Fläche, Räumungsmenge, Materialarten und Zugangswege helfen dabei, den Auftrag einzuschätzen.
Weitere Informationen zu unseren Einsatzgebieten: Köln, Brühl und Bonn.
